AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Cetin-Immobilienservice im Tätigkeitsbereich „Maklerverträge“
Stand: 18.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge zwischen der Cetin Immobilienservice, Inh. Renas Cetin (nachfolgend „Makler”) und ihren Auftraggebern.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für den Abschluss von Verträgen über Immobilien, Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte.

Ein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages besteht nicht.

§ 3 Angebote

Alle Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Änderungen bleiben vorbehalten.

§ 4 Vertraulichkeit

Sämtliche Angebote und Informationen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers unzulässig.

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde des Maklers auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§ 5 Maklerprovision

Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag oder Exposé.

Dem Makler steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

Der Kunde verpflichtet sich, den Makler umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Maklers das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an den Makler einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Makler unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Der Makler hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit dem Makler abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, gelten die Regelungen des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnimmobilien.

§ 6 Fälligkeit

Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des vermittelten Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§ 7 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden, soweit gesetzlich zulässig und keine Interessenkollision besteht.

§ 8 Haftung

Alle unterbreiteten Angebote des Maklers sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler keine Gewähr oder Haftung. Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihm ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Makler überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernimmt deshalb auch keine Haftung dafür.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der dem Auftraggeber gesondert übermittelten Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular.

§ 10 Vorzeitiger Tätigkeitsbeginn

(1) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung seiner Maklerleistungen beginnen.

(2) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist das Widerrufsrecht erlischt, sofern der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

(3) Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, nachdem der Makler auf dessen ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Leistung begonnen hat, kann der Makler Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Die Zustimmung zum vorzeitigen Tätigkeitsbeginn sowie die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts erfolgen in Textform (z. B. per E-Mail oder schriftlich).

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Maklers.

§ 12 Geldwäschegesetz

Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu erheben und aufzubewahren.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Makler und sein Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers in Köln ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Korbach, im Juli 2026
Cetin-Immobilienservice
Inh. Renas Cetin
Kirchstr. 8
34497 Korbach